Blick zurück - Die 6. Sitzungsperiode des Landtages

30.09.16 –

 

In der sechsten Sitzungsperiode des Landtages stand die Aufklärungsarbeit rund um die vieldiskutierten Beraterverträge in Form eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ganz vorne auf der Tagesordung. Die Koalition ging dabei mit einem eigenen Vorschlag zur Einrichtung eines solchen Aufklärungsgremiums vorneweg.

 

In meinem Themenbereich gab es gleich 5 Redebeiträge, die ich für meine Fraktion halten durfte. Zuerst ging es aus aktuellem Anlass um einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, die allen auf befristeten Stellen beschäftigten Sprachlehrkräften bei pädagogisch-fachlicher Eignung ab dem 1. Januar 2017 die Übernahme auf eine unbefristete Stelle anbieten möchte. Meine Rede dazu ist hier (Klick!) einsehbar.

Um Personalfragen ging es auch im zweiten Redebeitrag um ein Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen. Das Konzept soll, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auch die Klärung der Frage nach der möglichen Zusammenlegung von Förderschwerpunkten an einem Standort beinhalten. Mein Ziel ist es schlussendlich, ein höchstmögliches Maß an Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildung. Das heißt, wir wollen die Inklusionsquote stetig erhöhen und dafür die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Das habe ich versucht in meinem Redebeitrag (Klick!) deutlich zu machen.

Um die Kultur in unserem Bundesland ging es im folgenden Tagesordnungspunkt. Die KollegInnen der Linken forderten in einem Antrag die Erarbeitung einer Kulturförderrichtlinie durch die Landesregierung. Da es in meinen Augen um einen Antrag handelt, der dem laufenden Handeln der Regierung hinterherläuft. Eine solche Richtlinie wird bereits erarbeitet. Dies habe ich auch in meinem Redebeitrag (Klick!) erklärt.

 

Am zweiten Plenartag stand zunächst wieder das Thema Bildung auf dem Tableau. Ebenfalls per Antrag der Linken wurde die Forderung formuliert, eine Änderung der Voraussetzungen zur Förderung von Baumaßnahmen an Grundschulen im Rahmen des STARK-III-Programms vorzunehmen. Die Förderrichtlinien sollten hinsichtlich der Vorgaben zur Mindestschulgröße bei Grundschulen an die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 festgelegten Richtwerte zur Bestandsfähigkeit angepasst werden. Der Antrag wurde in die Fachausschüsse verwiesen. Dies habe ich noch einmal mündlich (Klick!) begründet.

Zu guter Letzt ging es im TOP 17 um die Schulsozialarbeit und ihre Finanzierung über die laufende EU-Förderperiode hinaus. Im Gegensatz zur AFD, die in ihrer faktenfreien Grobschlächtigkeit jeden Schulsozialarbeiter per se als "linksversifft" verunglimpfen wollte, sehen wir die Schulsozialarbeit als immens wichtigen Teil der pädagogischen Begleitungs- und Unterstützungsangebote an den Schulen. Wer unter schwierigen sozialen und familiären Bedingungen leben und lernen muss, braucht professionelle AnsprechpartnerInnen in den Bildungseinrichtungen. Daran und an einer stabilen Finanzierung solcher Stellen führt in meinen Augen kein Weg vorbei. Der Redebeitrag dazu kann hier (Klick!) eingesehen werden.

 

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